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Erstmals gemeinsamer Nahverkehrsplan (NVP) von ZVSN und Stadt Göttingen

Niedersächsische ÖPNV-Aufgabenträger sind nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (§6 NNVG) dazu verpflichtet, für ihren Bereich für jeweils fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.

Der NVP muss als Rahmenplan zu den nachstehenden Punkten Aussagen treffen:

  • Welches Bedienungsangebot besteht im Planungsgebiet?
  • Welche Zielvorstellungen sollen bei der weiteren ÖPNV-Gestaltung verfolgt werden?
  • Welche Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen ergriffen werden?
  • Welcher Finanzbedarf ergibt sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten?
  • Welcher Finanzbedarf ergibt sich für Betriebskostendefizite aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen und wie soll er gedeckt werden?

Ein gemeinsamer NVP mit der Stadt Göttingen wird zukünftig Stadt-Umland-Beziehungen abbilden und planen

  • Politische Beschlüsse zur Aufstellung eines gemeinsamen Nahverkehrsplanes von ZVSN und Stadt Göttingen liegen vor
  • Die Laufzeit des ZVSN-NVP endet am 31.12.25
  • Die Laufzeit des NVP der Stadt Göttingen endet zum Jahresende 2023 – Beschluss, die Laufzeit bis zum Beschluss des gemeinsamen NVP zu verlängern
  • Es ist die Durchführung eines Beteiligungsformates über die Festlegungen gemäß §6 Abs. 4 NNVG hinaus geplant

Erstmals soll ein gemeinsamer Nahverkehrsplan von ZVSN und Stadt Göttingen erstellt werden

  • Der NVP des ZVSN stammt aus 2021 und wurde seinerzeit anlässlich des Beitritts des Kreises Holzminden zum ZVSN bis Ende 2025 fortgeschrieben
  • Gemeinsam mit der Stadt Göttingen und externer Unterstützung wurde eine Leistungsbeschreibung erstellt
  • Bezuschlagt wurde die Bietergemeinschaft Plan:mobil/ioki

Die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern erfolgt in einem zweistufigen Verfahren auf Onlinebasis

Dialog 1 – Fragebogen

  • Wie zufrieden sind sie mit dem ÖPNV in Ihrem Landkreis bzw. in der Stadt Göttingen?
  • Wie ist Ihr ÖPNV-Nutzungsverhalten im Alltag?

Dialog 2 – Online-Karte

  • Wo sehen Sie konkrete Stärken und Schwächen des ÖPNV-Angebotes?
  • Verorten Sie Problemlagen und teilen Sie uns Ihre konkreten Ideen mit

Beide Dialoge werden vorauss. im September 2024 gleichzeitig durchgeführt und dauern ca. sechs Wochen. Die Moderation erfolgt durch das Planungsbüro.

Die Informationen werden hier fortlaufend aktualisiert.



Berichte nach VO 1370

Der ZVSN ist in seinem Verbandsgebiet Aufgabenträger gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde, die nach den Regelungen des Art. 7 Abs. 1 der VO 1370 einen jährlichen Gesamtbericht öffentlich zugänglich machen muss.

Gesamtberichte

Der ZVSN unterstützt die Teilnahme am „Lehrgang Kommunales Mobilitätsmanagement“ der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

MOBILOTSIN heißt die niedersächsische Initiative für neue Mobilität der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG).

MOBILOTSIN (https://www.mobilotsin.de/) informiert, berät und bietet Fortbildungen für die kommunale Ebene an, um Chancen für Fördergelder aufzuzeigen, Akteure zu vernetzen und innovative Ansätze für Mobilitätskonzepte vor Ort zu vermitteln.

Eine Fortbildung von MOBILOTSIN ist der Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“.

Ziel des Lehrgangs ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf neue Herausforderung im Mobilitätsbereich vorzubereiten. So besitzen sie nach dem Lehrgang nicht nur ein aktuelles, breites Fachwissen, sondern können auch die richtigen Werkzeuge nutzen, um Maßnahmen in Ihrer Kommune einzuführen und zu kommunizieren.

Der Lehrgang besteht aus drei Modulen mit je drei Tagen (insgesamt 9 Tagen).

Folgende Inhalte werden u.a. vermittelt:

-       Grundlagenwissen über die integrierte Verkehrs- und Stadtplanung sowie über nachhaltige Mobilität

-       Kenntnisse über die einzelnen Handlungsfelder des kommunalen Mobilitätsmanagements

-       Basiswissen zu zielgruppenspezifischer Kommunikation sowie zu verschiedenen Beteiligungsformaten

Ein Schwerpunkt des Lehrgangs ist ein guter Mix aus Theorie und Praxis.

So werden u.a. auch Professorinnen und Professoren von ihren Forschungsergebnissen und Praxisbeispielen berichten. Es wird Wert auf den direkten Austausch zwischen Forscherinnen und Forschern, Praktikerinnen und Praktikern sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gelegt.


Der Lehrgang richtet sich zum Beispiel an folgende Personengruppen:

-       Führungskräfte

-       Bürgermeisterin und Bürgermeister

-       Referentin und Referent

-       Expertinnen und Experten - Sachbearbeiterin und Sachbearbeiter

-       Berufseinsteigerin und Berufseinsteiger

Weiterführende Informationen stehen unter

https://www.mobilotsin-niedersachsen.de/leistungen/qualifizierung/ zur Verfügung.

Der ZVSN unterstützt die Teilnahme an dem Lehrgang kommunales Mobilitätsmanagement mit einem Zuschuss zu den Kosten des Lehrgangs in Höhe von 1.095 €. Antragsberechtigt sind Kommunen aus dem Verbandsgebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN), somit der Landkreise Göttingen (ohne Stadt Göttingen), Holzminden und Northeim.

Kommunen aus dem Verbandsgebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) erhalten nach Genehmigung des ZVSN einen Zuschuss zu den Kosten des Lehrgangs in Höhe von 1.095 €.

Für Rückfragen steht der ZVSN-Mobilitätsmanager Markus Menge telefonisch (Tel. 0551 38 948 - 20) oder per E-Mail (markus.menge@zvsn.de) gerne zur Verfügung.


ZVSN startet Vergabeverfahren für Einführung und Betrieb von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) im Verbandsgebiet

Der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) hat ein Vergabeverfahren zur Einführung und für den Betrieb von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) gestartet.

Nachdem seit Jahren die Durchführung einer erneuten Verbunderhebung diskutiert wurde, erfolgte jetzt in den ZVSN-Verbandsgremien die Entscheidung, auf eine Verbunderhebung zu verzichten und stattdessen auf die Technisierung der Ermittlung der Fahrgastnachfrage zu setzen.

ZVSN-Verbandsgeschäftsführer Stephan Börger: „Für unsere Verkehrs- und Angebotsplanung, aber natürlich auch für Entscheidungsprozesse im politischen Raum benötigen wir statistisch gesicherte Daten, hierbei wird uns die systemische Nachfragedatenerfassung unterstützen.“

Die AFZS-Ausschreibung ist in fünf Arbeitspakete unterteilt, von denen die Arbeitspakete 1 und 2 als Vorstudie gelten und die Arbeitspakete 3 bis 5 optional hinzuzuzählen sind.

Die Leistungsbeschreibung umfasst im Einzelnen:

  • Allgemeine Beratung des ZVSN in allen fachlichen Fragen zum Thema AFZS, u.a.: Marktanalyse und -übersicht der vorhandenen Systeme und Hersteller sowie deren Vor- und Nachteile (Zählgeräte und Auswertungstools)
  • Grundlagenermittlung bei den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen vor Ort für die notwendigen Schritte zur Einführung von AFZS
  • Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für das Verbandsgebiet des ZVSN, inkl. Variantenbetrachtung und Ermittlung einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Vorzugsvariante
  • Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für das Verbandsgebiet des ZVSN, inkl. Variantenbetrachtung und Ermittlung einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Vorzugsvariante
  • Erstellung der Ausschreibungs­unterlagen für die Beschaffung von Hard- und Software und Start des Vergabeprozess hierfür
  • Begleitung bei den Ausführungsarbeiten in Folge des Vergabeprozesses Unterstützung der Verkehrsunternehmen bei der Installation und Inbetriebnahme der Systeme sowie Koordinierung der Implementierungsphase zwischen allen Beteiligten inkl. einer Testphase zur Systemüberprüfung
  • Projektsteuerung

Der ZVSN ist der ÖPNV-Aufgabenträger für den Regionalbusverkehr, im Verbandsgebiet werden in insgesamt 22 Teilnetzen mit ca. 220 Fahrzeugen jährlich ca. 14 Mio. Fahrplankilometer erbracht.

Verbandsmitglieder sind die Landkreis Göttingen (ohne Stadt Göttingen), Holzminden und Northeim mit insgesamt ca. 410.000 Einwohnern.

Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens ist die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Northeim betraut. Zu den Details der Vergabe geht es hier: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/public/company/project/CXW5YYDY1KKZJNFZ/de/documents