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Berichte nach VO 1370

Der ZVSN ist in seinem Verbandsgebiet Aufgabenträger gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und zuständige Behörde, die nach den Regelungen des Art. 7 Abs. 1 der VO 1370 einen jährlichen Gesamtbericht öffentlich zugänglich machen muss.

Gesamtberichte